+43 660 529 23 67 office@havliklaw.at

FAQ – häufig gestellte Fragen:

Was wir oft gefragt werden und gerne beantworten.

FAQs zu Anwaltsthemen …

Nützt mir bei Ihnen meine Rechtsschutzversicherung etwas? Arbeiten Sie mit Rechtsschutz­versicher­ungen zusammen?

Wenn möglich, natürlich. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, nehmen Sie bitte gleich zum Erstgespräch eine Kopie der Polizze mit oder zumindest die Information, wer Ihr Versicherungsträger ist und wie Ihre Polizzennummer lautet. Wir erledigen gerne die Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Versicherung für Sie.

Bieten Sie kostenlose Erstgespräche an?

Das nicht – aber es besteht die Möglichkeit, das Honorar bei einer nachfolgenden Beauftragung wieder gutgeschrieben zu bekommen. Zunächst einmal kostet Ihr Erstgespräch bei uns EUR 180,– zuzüglich 20 % Umsatzsteuer.

Ist die Terminvereinbarung an der Sprechstelle in 3003 Gablitz, Eitlergasse 13 an bestimmte Wochentage gebunden?

Sie werden sehen: Wir sind da erfreulich flexibel. Die Terminvereinbarung für unsere Sprechstelle in Gablitz kann individuell erfolgen. Wenn Sie sehr gute Argumente haben, vergeben wir hier sogar Termine an Wochenenden oder Feiertagen.

Was muss ich zu meinem Erstgespräch mitbringen?

Nehmen Sie am besten einfach alles mit, was Ihnen an Unterlagen zu Ihrem Anliegen zur Verfügung steht. Umfassende Beratung funktioniert am besten, wenn alles greifbar ist, was zum Thema gehört.

Sind Sie auch in der Nacht und an Wochenenden oder Feiertagen erreichbar, wenn mal was ist?

Grundsätzlich haben auch Anwälte ein Recht auf ein Wochenende. Dennoch – manchmal kann etwas tatsächlich nicht warten. In dringenden Fällen also kann die Kontaktaufnahme unter +43 660 529 23 67 auch zu seltsamen Zeiten erfolgen, was sich jedoch auf das Honorar auswirken kann. Wir möchten dazu auf die Bestimmung des § 16 der Allgemeinen Honorarkriterien des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages verweisen.

Wann ist es sinnvoll oder gar höchste Zeit, sich an Sie zu wenden?

Sich an uns zu wenden, ist bereits immer dann sinnvoll, wenn sich ein rechtliches Problem für Sie abzeichnet oder sich eine rechtliche Frage auftut. Wenn Sie aber in einer Rechtsangelegenheit bereits ein behördliches Schriftstück erhalten haben, wird es wirklich Zeit, finden wir – und empfehlen Ihnen, sich spätestens dann möglichst rasch rechtlich beraten zu lassen.

Ich habe auf Ihrer Website gesehen, dass es bei Ihnen einen Hund gibt. Kann ich auch zu Ihnen kommen, ohne den Hund zu treffen?

Natürlich. Unser Kanzlei-Labrador ist ja ein sehr freundlicher Kerl – aber wenn Ihnen Hunde Unbehagen oder gar allergische Schübe bereiten, bitten lassen Sie uns das bereits bei Ihrer Terminvereinbarung wissen. So können wir sicherstellen, dass Sie bei Ihrer Beratung niemandem auf mehr als zwei Beinen begegnen.