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Rechtsanwalt Mag. Dr. Anton-Alexander Havlik

Unsere Honorare.

Aufwendungen für anwaltliche Beratung und Rechtsvertretung werden für gewöhnlich als hoch eingeschätzt. Natürlich können, je nach Fall, höhere Kosten anfallen. Oft aber ist es am Ende am teuersten, sich anwaltliche Beratung nicht geleistet zu haben.

Uns ist es wichtig, Sie vor Kostenüberraschungen zu bewahren, also auf eine faire und transparente Honorargestaltung zu achten.

Erstgespräche

verrechnen wir mit EUR 220,– zuzüglich 20 % USt., schreiben den Betrag im Falle einer Beauftragung in der Folge jedoch wieder gut.

  • EEin mit uns vereinbarter Stundensatz gilt fix.
  • EManche Leistungen können wir zu vorab exakt bezifferten Pauschalbeträgen anbieten.
  • EIn gerichtlichen Verfahren erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG).
  • EWenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, fragen wir gerne vorab dort die mögliche Kostendeckung an.